LENA Lehrstellennachweis im elektronischen Lehrberufe- und Lehrbetriebe-Verzeichnis ELLV

Informationen zu Beruf und Ausbildung: Börsenmakler/in (Broker)
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Berufsbeschreibung

Der Börsenmakler (Broker) und die Börsenmaklerin können für sich selbst oder für andere an der Börse handeln oder aber Verträge über Anschaffung und Veräußerung vermitteln. Die Handelserlaubnis kann ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn sich Zweifel an der korrekten Ausübung des Berufes ergeben – z.B Insidergeschäfte – und sich der Geschäftssitz außerhalb der EU befindet. Der Ruf muss untadelig sein! Ein Hauch von einem Gerücht trüge schon Schaden. Mit der neuen Möglichkeit der Internet-Börse und damit des Direkt-Handels der Interessenten hat die Tätigkeit der Börsenmakler und -maklerinnen etwas von ihrem Glamour und ihrer Ausschließlichkeit verloren.

Anforderung

Kaufmännische Ausbildung: Bankkaufmann oder Einzelkaufmann, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung; bestandene Prüfung vor der Börsenkommission. Verständnis von Börsen- und Finanzwesen, Integrität, Gelassenheit zwischen Risiko und Sicherheit, Reaktionsschnelligkeit, absolute Zuverlässigkeit, Übersicht, Prioritäten setzten können, komplexe Information verarbeiten, Freude am Kundenkontakt, Beraterqualität, gutes Geschick, Wissen zu vermitteln, kaufmännisches Wissen, Gespür für weltpolitische Entwicklung und ihre Auswirkung auf Aktienpreise, Führungsqualitäten.

Ausbildung

Prüfungsvorbereitung: Kurs; Prüfung wird von Börsenkommission abgenommen.

Entwicklungsmöglichkeiten

Controller, Geschäftsführung, Fondsmanager, Unternehmer/in.


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