LENA Lehrstellennachweis im elektronischen Lehrberufe- und Lehrbetriebe-Verzeichnis ELLV

Informationen zu Beruf und Ausbildung: Gefängnisaufseher/in
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Berufsbeschreibung

»Um nichts auf der Welt würde ich diesen Job machen!«. »Keine 10 Pferde würden mich dazu bringen!«. Ein Stück weit ist das auch zu verstehen, sieht man sich die »schweren Jungs« an, die im Gefängnis sitzen. Die Gefängnisaufseherin und der Gefängnisaufseher leben zum Teil ebenso hinter Gittern wie ihre Schutzbefohlenen. Allerdings können sie abends wieder nach Hause gehen … Es ist ihre Pflicht, die Insassen hinter verschlossenen Türen zu halten, resp. nur zu bestimmten Zeiten herauszulassen. Sie sind verpflichtet, Mobbing gegen Einzelne zu verhindern und seltsame Vorkommnisse (Schlägereien, Verwundungen usw.) aufzuklären. Regelmäßig kontrollieren die Gefängnisaufseher und -aufseherinnen die Zellen der Insassen auf Ordnung, Sauberkeit, verbotene Substanzen und mögliche Waffen. Im Umgang mit den Gefangenen müssen sie konsequent sein – sonst sind sie verloren! Sie dürfen keine Schwächen zeigen, weder herablassend noch kollegial sprechen.

Anforderung

Autorität, Konsequenz; Willen, sich an die staatliche Ordnung und ihre Gesetze zu halten; Zuverlässigkeit, Ausgeglichenheit, Gründlichkeit, Integrität (keine Bestechung), keine sadistische Haltung (Freude am Quälen anderer), körperliche Fitness, Vorsicht und Wachsamkeit.

Ausbildung

1–2 Jahre: Vorbereitungszeit zur Beamtenprüfung; bei Bestehen wird man Beamter des gehobenen Justizvollzugsdienstes.

Entwicklungsmöglichkeiten

Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Sicherheitsexperte/-in, KFZ-Techniker/in.


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